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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

  1. Die vorliegenden AGB regeln die kurzfristige Vermietung der 2 1/2 Zimmer-Ferienwohnung in Vivel 4, 7482 Bergün, genannt LAS QUATER STAGIUNS (LAS 4 STAGIUNS ist rätoromanisch und heisst auf deutsch: die vier Jahreszeiten) (nachfolgend die "Wohnung") wie sie auf der Webseite www.las4stagiuns.ch beschrieben ist. 

  2. Der Vermieter von LAS 4 STAGIUNS ist Herbert M. Koch, wohnhaft in Zürich und Bergün (nachfolgend der "Vermieter"). Der Vermieter ist leidenschaftlicher Gastgeber, sein oberstes Ziel ist die Zufriedenheit seiner Gäste. Die Kontakt-Email-Adresse des Vermieters lautet: las4stagiuns@gmail.com. Er kann auch telefonisch unter 078 834 14 10 erreicht werden. Ein reger Kommunikationsaustausch erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Gäste sich in LAS 4 STAGIUNS wohlfühlen.

  3. Als Mieter kommt jede handlungsfähige Person in Frage. Die Miete kann für insgesamt 4 Personen (Erwachsene, Kinder) erfolgen.

  4. Die Wohnung kann das ganze Jahr über mit jeweils unterschiedlichen Vorausbuchungsfristen gebucht werden. Die unterschiedlichen Vorausbuchungsfristen ergeben sich, weil aktuell Vermietungen oder eine Selbstnutzung vorliegt oder aus logistischen Gründen (zum Beispiel Reinigungstage, Bauarbeiten im Haus oder in der Wohnung). Zu manchen Zeiten ist eine Sofortbuchung möglich. 

  5. Die Wohnung kann auf verschiedene Weise (und über unterschiedliche Buchungsportale) gebucht werden, wobei sich die Mietkosten unterscheiden können, welches damit zusammenhängt, dass manche Portale (unterschiedliche) Kommissionen für den Mieter bzw. den Mieter verrechnen. Die Buchung über die eigene Webseite www.las4stagiuns.com ist bestrebt, jeweils den günstigsten Tarif anzubieten. 

  6. Da die Wohnung zur selben Zeit auf verschiedene Weise gebucht werden kann (siehe Ziffer 5 der AGB), kann es zu Doppelbuchungen kommen. Daher gibt eine Buchung für sich gesehen noch kein Anrecht auf eine Miete, von einem tatsächlich geschlossenen Mietvertrag, der den Vermieter bindet, kann erst ausgegangen werden, wenn der Vermieter den Mieter davon schriftlich informiert hat (nachfolgend "Mietbestätigung"). Der Vermieter verpflichtet sich diese Mietbestätigung dem Mieter innerhalb kürzester Zeit zukommen zu lassen. Da der Vermieter oft unterwegs ist oder durch anderweitige berufliche Verpflichtungen nicht immer Kenntnis von der Mietabsicht hat, kann der Mieter zur Beschleunigung der Erhalt der Mietbestätigung den Vermieter telefonisch oder per E-Mail diesbezüglich kontaktieren.

  7. Eine Buchung ohne Erhalt einer Mietbestätigung bedeutet im rechtlichen Sinne lediglich das Angebot des Mieters bzw. Mietinteressenten, die Wohnung zu mieten. Wird dies durch die Mietbestätigung des Vermieters bestätigt, so kommt der Mietvertrag mit allen seinen Rechten und Pflichten für beide Vertragsparteien zustande. Der Mietbestätigung ist die schriftliche Bestätigung des Tourismusbüros Bergün Filisur gleichzusetzen. Kommt der Mietvertrag jedoch wegen fehlender Mietbestätigung durch den Vermieter oder des Tourismusbüros nicht zustande, so bedeutet dies, dass für die gewünschte Mietzeit des Mietinteressenten bereits kurz davor ein Mietvertrag geschlossen wurde. In diesem Fall kann der Mietinteressent keine Kompensation erwarten.

  8. Die Wohnung wird in reinem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung in ebensolchem Zustand zurückzugeben. Die Reinigungsgebühr wird dazu verwendet, den reinen Zustand der Wohnung zu Mietbeginn sicherzustellen und eine leichte Verschmutzung am Ende der Mietzeit zu beseitigen.

  9.  

    1. Der Mieter hat das Anrecht, die Küche, alle Kochutensilien, Geschirr, Zubehör, Geschirrspülmaschine etc. zu verwenden. Er hat ebenso das Recht, seine eigenen Sportsachen und anderes Zubehör in den Gemeinschaftsräumen im Untergeschoss zu verstauen. Inbegriffen im Mietpreis ist auch die Verwendung der Waschmaschine, des Trockners und des Trockenraumes im Untergeschoss.

    2.  Das Bettzeug wird durch den Vermieter zur Verfügung gestellt. Es ist jeweils frisch gewaschen, jedoch nicht gebügelt. Das Verwenden der eigenen Bettwäsche durch den Mieter kann zu einer Mietreduktion führen, die vor der Festsetzung des Mietpreises in gegenseitigem Einvernehmen zu vereinbaren ist.

  10. Der Vermieter ist verpflichtet die Hausordnung zu befolgen. Der Mietvertrag sowie die AGB unterstehen schweizerischem Recht. Auf Fragen jeder Natur gibt der Vermieter sehr gerne Auskunft.

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